Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Situation in der Sanderstrasse

Die IG Sanderstrasse bemüht sich intensiv um eine Verbesserung der Situation zum Wohle Aller
Die IG Sanderstrasse bemüht sich intensiv um eine Verbesserung der Situation zum Wohle Aller

IG Sanderstraße

Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Situation der Sanderstraße

Die folgenden Maßnahmen sollten in einem ergebnisoffenen Gespräch auf Machbarkeit, Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit überprüft und anschließend von den jeweiligen Akteuren verabschiedet werden. Möglichst ohne die Berufung auf Verbote oder Gesetze sollen sie dazu beitragen, eine enge und gleichberechtigte Kommunikation zwischen den Betroffenen aufzubauen.

Auf diese Weise soll dem Irrglaube begegnet werden, die aktuelle Problematik in der Straße resultiere aus einem generellen Konflikt der „Anwohnenden gegen Gäste“, der „Behörden gegen Gastronomen“ oder der „jungen Feiernden gegen ältere Berufstätige“.
Über die Grenzen der Sanderstraße hinaus können die Maßnahmen beispielhaft für eine harmonische und faire Zusammenarbeit zwischen Bewohnern, Politik, Verwaltung und Ordnungsbehörden stehen – auf Basis einer nachhaltigen und lebendigen Stadtentwicklung und einer Kultur des Miteinanders.

Maßnahmen im öffentlichen Bereich

  • Optimierte Absicherung / Abgrenzung des Bürgersteigs zum Schutz der Besucherströme vor Verkehr (s. Straßenbahnen).

  • Installation von WCs z.B. auf Parkplätzen, Johanniterplatz oder Privatgelände.

  • Absprache mit der Stadtreinigung zu welchem Zeitpunkt Reinigungen sinnvoll sind und wie öffentliche sowie privatwirtschaftliche Verantwortungsbereiche ein- bzw. aufgeteilt werden.

  • Installation von Eventmülltonnen mit höherem Volumen (zunächst an Wochenendtagen).

  • Ausweitung des „Safer Party“-Konzepts auf sog. Wildpinkler sowie sonstige Unruhestifter in Form von Meldung entsprechender Ordnungswidrigkeiten durch Ordnungsdienst und Polizei.

  • Konzeptoptimierung gegen sog. Wildpinkler in Form von flächendeckender Ausleuchtung der Seitengassen in Kombination mit verstärkter behördlicher Bestreifung.

  • Begegnung der involvierten Akteure vor Ort zum Abbau von potenziellen Vorurteilen und dem Aufbau eines MiteinandersàGastronomie, Polizei, Ordnungsdienst und „Team Miteinander“ stehen auf einer Seite und haben das gemeinsame Ziel, die nächtliche Problematik auf der Straße nachhaltig zu verbessern: vertrauensvoll, konstruktiv, koordiniert und transparent.

  • Absprache zur Definierung und Aufteilung von Verantwortungsbereichen zwischen Gastronomie, Polizei, Ordnungsdienst und „Team Miteinander“.

  • Mediale Kampagnen (Plakate, Social Media-Posts) zur Vermittlung der bestehenden Bedürfnisse vor Ort sowie Aufklärung über die ergriffenen und geplanten Maßnahmen. Diesbezüglich verfügen Kulturstätte und Gastronomiebetriebe sowohl über das entsprechende technische und kommunikative Know-How als auch die Reichweite, um die relevanten Zielgruppen nachhaltig anzusprechen.

  • Überprüfung der Notwendigkeit bzw. möglichen Adaption bestehender Verbote (u.a. Alkoholverbot), da Verbote z.T. anspornend wirken und somit kontraproduktiv sein könnenàSollte am Alkoholverbot festgehalten werden, sollte die entsprechende Durchsetzung durch Polizei und Ordnungsdienst zukünftig sichergestellt werden. Weiterhin sollte überprüft werden, ob der Beginn des Alkoholverbots um 01:00 Uhr nicht zu spät angesetzt ist und das gewünschte Ziel somit verfehlt.

  • Durchsetzung und Sicherstellung des bestehenden Nachtfahrverbots (außer Anlieger und Taxis) durch die Polizei, da der Verkehrslärm laut den Anwohnenden einen erheblichen Teil der Lärmverunreinigung ausmacht.

  • Jährliche Durchführung eines Straßenfests im Sinne des gegenseitigen Kennenlernens und der Stärkung des Miteinanders der Akteure vor Ort sowie der Besucher, welche die kulturellen Angebote nutzen.

    Maßnahmen an und in den Gastronomiebetrieben

  • Grundsätzlicher Verzicht der Gastronomiebetriebe auf das Recht des To-Go-Verkaufs à Um diese Maßnahme nicht zu torpedieren, sollte die Einschränkung des 24h-Kiosks bzgl. des Verkaufs alkoholischer Getränke überprüft werden. Eine entsprechende Einschränkung liegt nach unseren Informationen in der Hand der Stadt Würzburg. Eventuell ist der Betreiber jedoch von sich aus dazu bereit, ab einer gewissen Uhrzeit auf den entsprechenden Verkauf zu verzichten.

  • Aufstockung von Sicherheitspersonal und Silencern vor den Gastronomiebetrieben.

  • Ausbau der Hoheitsbereiche der Gastronomiebetriebe zur Ausübung von Hausrecht und damit verbundener Einwirkungsmöglichkeit auf Gäste.

  • Einbau von Schallschleusen an den Eingangsbereichen der Gastronomiebetriebe. Hierbei sollten die möglichen baulichen Maßnahmen seitens der Behörden (v.a. des Bauaufsichtsamts) konstruktiv begleitet werden.

  • Installation von Altglaswannen/Mülleimern vor den Gastronomiebetriebe zur Entsorgung von Fremdgetränken.